Gebäudemanagementausschuss

(1) Der Gebäudemanagementausschuss besteht aus:

a) dem/der Vorsitzenden
b) einem/einer stellv. Vorsitzenden
c) einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Stadtkirchenvorstandes
d) zwei fachkundigen stimmberechtigten Mitgliedern.

Der Gebäudemanagementausschuss wird beratend durch das Amt für Bau- und Kunstpflege und das Referat des LKA begleitet. Zusätzliche weitere fachliche Beratung ist möglich.

(2) Der Gebäudemanagementausschuss ist ermächtigt, im Rahmen des Haushaltsplanes und der zweckgebunden bereitgestellten Mittel für den Stadtkirchenvorstand Beschlüsse in folgenden Angelegenheiten zu fassen:

a) Fortschreibung der Rahmenplanung für den Umgang mit allen kirchlichen Gebäuden im Bereich des Stadtkirchenverbandes sowie Begleitung der Umsetzung
b) Entscheidungen über Anträge auf Zuweisungen zur Finanzierung von Baukosten
c) Empfehlungsbeschlüsse an den Haushalts- und Finanzausschuss über die Vorfinanzierung von Bauvorhaben der Kirchengemeinden
d) Stellungnahme des Stadtkirchenverbandes zu Fragen der Bauleitplanung, soweit übergemeindliche oder gesamtkirchliche Belange im Bereich des Stadtkirchenverbandes berührt sind
e) Entscheidung über Dringlichkeitseinstufung von Neubaumaßnahmen, Baumaßnahmen im Rahmen des jährlich durchzuführenden Antragsverfahrens, Vorschlag für Dringlichkeitseinstufung von Großinstandsetzungsvorhaben an Sakralgebäuden
f) Stellungnahme zu Grundstücksangelegenheiten der Kirchengemeinden, wenn übergemeindliche oder gesamtkirchliche Belange im Bereich des Stadtkirchenverbandes berührt sind
g) Stellungnahme zu Raumprogrammen und zu beabsichtigten Architektenwettbewerben
h) Aufstellung von Bewilligungskriterien für Grund- und Ergänzungszuweisungen im Zusammenhang mit Immobilien
i) Beratung der Kirchengemeinden in Bau- und Gebäudemanagementfragen
j) Aufstellung von Kriterien für die Bewilligung von Grund- und Ergänzungszuweisungen.
 

Vorsitzender

Superintendent Karl Ludwig Schmidt
Böttcherstraße 10
30419 Hannover
Tel.: 0511 21 000 81
Fax: 0511 211 458