Kirchenmusikausschuss

(1) Der Kirchenmusikausschuss besteht aus: 

a) dem/der Stadtsuperintendenten/Stadtsuperintendentin als Vorsitzenden/Vorsitzende und
b) zwei stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtkirchenvorstandes.

Der Ausschuss bedient sich der Beratung durch den Marktkirchenkantor und den Kirchenmusikdirektor.

(2) Er soll regelmäßig mit den Stadtteilkantoren zusammen tagen.

(3)  Einmal im Jahr soll der Ausschuss einem auf Vorschlag des Ausschusses eingesetzten Beirat Bericht erstatten und die kirchenmusikalische Arbeit im Verbandsgebiet erörtern.

(4)  Der Ausschuss begleitet den gesamten Bereich Kirchenmusik im Stadtkirchenverband.

(5)  Er vergibt im Rahmen der vom Stadtkirchenvorstand beschlossenen Richtlinien Zuschüsse für kirchenmusikalische Aufführungen in den Kirchengemeinden.
 

Vorsitzender

Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes
Hanns-Lilje-Platz 3
30159 Hannover
Tel.: 0511 301 866-10
Fax: 0511 301 866-15