Ausschuss für Citykirche

(1) Dem Citykirchenausschuss gehören mit Stimmrecht an:

• aus dem Stadtkirchenvorstand:
a) der Stadtsuperintendent/die Stadtsuperintendentin als Vorsitzender/Vorsitzende
b) mindestens ein weiteres Mitglied als stellvertretende/r Vorsitzende/r

• weitere vom Stadtkirchenvorstand zu berufende Mitglieder:
a) je ein von den Kirchenvorständen der Markt-, Neustädter, Markus-, Garten- und Apostel-Kirchengemeinde vorzuschlagendes Mitglied
b) ein Vertreter der Nordstädter Kirchengemeinde mit Zuständigkeit für die Christuskirche und das dort angesiedelte Kinder- und Jugendlichen-Chorzentrum
c) Vertreter weiterer beteiligter Anstellungsträger
d) weitere sachkundige Mitglieder.

Der Citykirchenausschuss initiiert die Bildung einer Koordinierungsgruppe, der mögliche Kooperationspartner angehören können. Deren Mitglieder wählen einen Sprecher/eine Sprecherin und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin, von denen einer/eine dem Citykirchenausschuss ohne Stimmrecht angehört. Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Citykirchenausschusses gehört der Koordinierungsgruppe ohne Stimmrecht an.

Ergänzend zu den in Absatz 2 beschriebenen Aufgaben beteiligt der Citykirchenausschuss die Koordinierungsgruppe beim Abschluss von Zielvereinbarungen.

(2)  Der Ausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

a) Er steuert und koordiniert die Arbeit der Einrichtungen (Citykirchenarbeit, »Evangelisch  im Zentrum«, Stadtakademie).
b) Im Rahmen der Rahmenziele und Beschlüsse des Stadtkirchentages und des Stadtkirchenvorstandes entwickelt, begleitet und überprüft er die Ziele für die Arbeit.
c) Er bewirtschaftet die Haushalts- und Stellenpläne im Rahmen vorhandener Mittel und bereitet Entscheidungen in Bezug auf Leitungspersonen vor.
d) Er erlässt Dienstanweisungen.
e) Er entwirft Haushalts- und Stellenpläne für die Einrichtungen.
f)  Er nimmt den Bericht der Koordinierungsgruppe entgegen.

(3)  Die Geschäftsführung des Ausschusses regelt der/die Vorsitzende.
 

Vorsitzender

Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes
Hanns-Lilje-Platz 3
30159 Hannover
Tel.: 0511 301 866-10
Fax: 0511 301 866-15