Kindertagesstättenausschuss

(1)  Der Kindertagesstättenausschuss besteht aus:

a) dem/der zuständigen Superintendenten/Superintendentin als Vorsitzenden/Vorsitzende
b) zwei Mitgliedern des Stadtkirchenvorstandes sowie
c) zwei sachverständigen Kirchengliedern mit Stimmrecht
d) einem Vertreter/einer Vertreterin der Mitarbeitervertretung als beratendes Mitglied.

Die pädagogische und die betriebswirtschaftliche Leitung nehmen beratend an den Sitzungen teil.

(2)  Die Aufgaben des Kindertagesstättenausschusses sind alle die Tageseinrichtungen betreffenden Entscheidungen grundsätzlicher und planerischer Art sowie deren Umsetzung. Hierzu gehören insbesondere:

  1. Belange, die alle Kindertagesstätten betreffen (unabhängig vom Träger):
    a) Förderung der inhaltlichen, personellen und finanziellen Zusammenarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder auf  Stadtkirchenverbandsebene
    b) Vertretung der Tageseinrichtungen (für alle Kindertagesstätten, Kirchengemeinden und Verband) gegenüber Kommunen, Region, Landeskirche, Fachberatung und anderen Stellen
    c) Vergabe von Ergänzungszuweisungen (alt: Priomittel) nach der Finanzsatzung auf der Grundlage der Finanzplanung
    d) Vorlage der Planung, Haushaltsüberwachung, Jahresabschlüsse und Finanzplanung für den Abschnitt Kindertagesstätten (aktuell 9220.01, 9220.02) des Haushalts des Stadtkirchenverbandes an den Haushalts- und Finanzausschuss
  2. Für die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes:
    a) Förderung der aktiven Zusammenarbeit der Einrichtung mit der Kirchengemeinde
    b) Vorlage des Haushaltsplan-/Wirtschaftsplanentwurfs für Kindertagesstätten
    c) Bewirtschaftung der für die Tageseinrichtungen im Rahmen der Haushaltsplanung/Wirtschaftsplanung zur Verfügung stehenden Mittel
    d) Beantragung von Projekten, Maßnahmen u. ä. bei den Kommunen, dem Land und weiteren Dritten für die verbandlichen Kindertagesstätten
    e) Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden in den Tageseinrichtungen und die pädagogische Leitung
    f) Errichtung, Veränderung, Besetzung und Aufhebung von Stellen in den Kindertagesstätten in verbandlicher Trägerschaft im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel
    g) regelmäßige Vorlage der Haushaltsüberwachung an den Haushalts- und Finanzausschuss
    h) Vorlage der Jahresabschlüsse für die Kindertagesstätten in verbandlicher Trägerschaft (einschl. »Haushalt Geschäftsführung«) und des Abschnitts Kindertagesstätten des Haushalts des Stadtkirchenverbandes (9220.01 und 9220.02) an den Haushalts- und Finanzausschuss.

Vorsitzender

Superintendent Karl Ludwig Schmidt
Böttcherstraße 10
30419 Hannover
Tel.: 0511 21 000 81
Fax: 0511 211 458