+++ Aktuelles +++
- In der Stadtkirchenkanzlei gilt bis zum Einnehmen des jeweiligen Platzes für Mitarbeitende und Besucher:innen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten des Gebäudes die Hände und halten Sie Abstand voneinander.
- Die 3G-Regelung wurde aufgehoben. Es erfolgt auch keine Kontaktnachverfolgung mehr.
- Seit dem 01.04.2022 gilt das neue Hygiene-Konzept der Stadtkirchenkanzlei.
- Die Empfehlungen der Landeskirche zum Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben finden Sie hier.
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