Ausschuss für Diakonie · Pflege · Seelsorge

(1)  Der Ausschuss für Diakonie – Pflege – Seelsorge besteht aus:

a) dem/der zuständigen Superintendenten/in als Vorsitzenden/Vorsitzende
b) einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden
c) einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Stadtkirchenvorstandes
d) zwei weiteren fachkundigen stimmberechtigten Mitgliedern.

Wenn in diesem Bereich zwei Superintendenten/innen beteiligt sind, erhöht sich die Anzahl auf sechs Personen.
Der Diakoniepastor/die Diakoniepastorin und die wirtschaftliche Leitung des Diakonischen Werkes nehmen beratend teil. 
Sind Belange anderer Einrichtungen betroffen, so sind die Leiter/Vertreter des Bereiches zu den Beratungen hinzuzuziehen.

(2)  Der Ausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

a) Er steuert und koordiniert die Arbeit der übergemeindlich-funktionalen Einrichtungen in seinem Aufgabenbereich (Diakonisches Werk des Stadtkirchenverbandes, Krankenhausseelsorge, Telefonseelsorge) und berät die vom Vorstand bestellten Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Diakoniestationen gGmbH und der Werkstätten Stadtkirchenverband Hannover gGmbH.
b) Im Rahmen der Rahmenziele und Beschlüsse des Stadtkirchentages und des Stadtkirchenvorstandes entwickelt, begleitet und überprüft er zusammen mit den Leitungen der Einrichtungen die Ziele für die Arbeit.
c) Er bewirtschaftet die Haushalts- und Stellenpläne der Einrichtungen im Rahmen vorhandener Mittel und bereitet Entscheidungen in Bezug auf Leitungspersonen vor.
d) Er erlässt Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit den Leitungen der Einrichtungen.
e) Er entwirft Haushalts- und Stellenpläne für die Einrichtungen.
f) Er nimmt die Berichte der Leitungen der Einrichtungen entgegen.

(3)   Die Geschäftsführung des Ausschusses obliegt dem Diakoniepastor/der Diakoniepastorin.

Vorsitzende

Superintendentin Meike Riedel
Fichtestraße 2
30625 Hannover
Tel.: 0511 555288