Der Stadtkirchentag
Der Stadtkirchentag ist in der Funktion der Kirchenkreissynode das parlamentarische Leitungsgremium des Stadtkirchenverbandes. Er stellt den Haushaltsplan des Stadtkirchenverbandes fest und beschließt über die zu seiner Deckung erforderlichen Mittel. Der Stadtkirchentag wählt in seiner konstituierenden Sitzung auch den Stadtkirchenvorstand.
Gebildet wird der Stadtkirchentag durch diese stimmberechtigten Mitglieder:
- 49 von den Kirchenvorständen gewählte Gemeindeglieder
- 10 vom Stadtkirchenvorstand berufene Mitglieder
- der Stadtsuperintendent
- die Superintendent:innen der drei Amtsbereiche
- die Mitglieder der Landessynode, die einer Kirchengemeinde im Stadtkirchenverband angehören
- der hannoversche Militärgeistliche
- in den Stadtkirchenvorstand gewählte Mitglieder, die vor der Wahl noch nicht Mitglied des Stadtkirchentages waren.
Der Stadtkirchentag wird für eine Amtszeit von sechs Jahren gebildet und tagt regulär vier Mal pro Jahr, der Tagungsort wechselt. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Geschäftsordnung des Stadtkirchentages finden Sie hier.
Der Stadtkirchentag wird geleitet von einem 5-köpfigen Präsidium. Dieses besteht aus Wencke Breyer (Präsidentin), Isabel Mauersberg (stv. Präsidentin), Olaf Koeritz, Christian Ospelkaus und Detlef Petsch.