Der Stadtkirchentag
Der Stadtkirchentag ist in der Funktion des Kirchenkreistages das synodale Leitungsgremium des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover. Er stellt den Haushaltsplan des Stadtkirchenverbandes fest und beschließt über die zu seiner Deckung erforderlichen Mittel. Der Stadtkirchentag wählt in seiner konstituierenden Sitzung auch den Stadtkirchenvorstand.
Gebildet wird der Stadtkirchentag durch diese stimmberechtigten Mitglieder:
- 49 von den Kirchenvorständen gewählte Gemeindeglieder
- 9 vom Stadtkirchenvorstand berufene Mitglieder
- der Stadtsuperintendent
- die Superintendenten der drei Amtsbereiche
- die Mitglieder der Landessynode, die einer Kirchengemeinde im Stadtkirchenverband angehören
- die Delegierten aus den Gemeinden der Einrichtungen im Bereich des Stadtkirchenverbandes (Anstaltsgemeinden)
- zwei Vertreter der Stifte
- der hannoversche Militärgeistliche
- in den Stadtkirchenvorstand gewählte Mitglieder, die vor der Wahl noch nicht Mitglied des Stadtkirchentages waren.
Der Stadtkirchentag wird für eine Amtszeit von sechs Jahren gebildet und tagt regulär vier Mal pro Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Seit 2016 finden sie üblicherweise in der Bonhoeffer-Kirchengemeinde Hannover-Mühlenberg statt, aufgrund der Corona-Pandemie zuletzt auch an anderen Orten oder digital. Rechtliche Grundlage für die Zusammenkunft und die Arbeit des Stadtkirchentages sind die §§ 8–26 der Kirchenkreisordnung.
Der Stadtkirchentag wird geleitet von einem 5-köpfigen Präsidium. Dieses besteht aus Wencke Breyer (Präsidentin), Isabel Mauersberg (stv. Präsidentin), Olaf Koeritz, Christian Ospelkaus und Detlef Petsch.