Der Stadtkirchenvorstand sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stadtkirchentages. Er vertritt den Stadtkirchenverband gerichtlich und außergerichtlich und führt die Aufsicht über die Kirchenvorstände und ihre Tätigkeit. Er hat dem Stadtkirchentag über seine Geschäftsführung Rechenschaft zu geben. Vorsitzender des Stadtkirchenvorstands ist der Stadtsuperintendent.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Stadtkirchenvorstandes finden sich in den §§ 27–54 KKO.