Stellenplanungsausschuss

(1)  Der Stellenplanungsausschuss besteht aus:

a) dem/der Stadtsuperintendenten/Stadtsuperintendentin als Vorsitzenden/Vorsitzende
b) einem/einer stellv. Vorsitzenden
c) zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtkirchenvorstandes als ordentliche Mitglieder und
d) zwei Gemeindevertretern,
e) zwei Einrichtungsvertretern,
f) einem Vertreter/einer Vertreterin der Mitarbeitervertretung als beratende Mitglieder.

(2)  Der Stellenplanungsausschuss ist ermächtigt, für den Stadtkirchenvorstand Beschlüsse zur Umsetzung der Stellenrahmenplanung zu fassen, soweit sie nicht für alle oder eine größere Anzahl von Kirchengemeinden oder den Stadtkirchenverband von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Ermächtigung gilt auch für alle anderen im Stadtkirchenverband errichteten Stellen für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Der Stellenplanungsausschuss führt die Verhandlungen mit den Kirchengemeinden und mit dem Landeskirchenamt.

Der Stellenplanungsausschuss bereitet die Änderungen der Stellenrahmenplanung zur Beschlussfassung durch den Stadtkirchenvorstand vor. Der Ausschuss weist dabei insbesondere auf die Folgen bzw. Risiken in Bezug auf die verfügbaren Finanzmittel hin (insbesondere bei Eigen- und Drittmitteln) und informiert gleichzeitig den Haushalts- und Finanzausschuss des Stadtkirchenvorstandes über seine Vorschläge.

Er entscheidet in den Planungsbereichen Kirchengemeinden und Verband des Stadtkirchenverbandes über die Freigabe von Stellen zur Besetzung, die Teil der Stellenrahmenplanung sind, u.a. auf der Grundlage der jeweils geltenden Finanzsatzung.
Er ist insgesamt für die Bewirtschaftung der Stellenpläne für die Planungsbereiche Kirchengemeinden und Verband zuständig.

Er erarbeitet für den Stadtkirchenvorstand Vorschläge zu Verfahrensregelungen, die bezogen auf die Stellenbewirtschaftung und zur einheitlichen Anwendung von Tarif- und Arbeitsrecht in allen Arbeitsbereichen des Stadtkirchenverbandes grundsätzliche Bedeutung haben.

Der Ausschuss prüft regelmäßig die Höhe der aktuellen Ist-Personalausgaben und die zu erwartende Kostenentwicklung und gleicht diese mit den Durchschnittswerten der Stellenrahmenplanung ab. Er erstellt Vorschläge zur Bewirtschaftung des Personalhaushaltes, z. B. in Form von Maßnahmen, die helfen, die Einhaltung der Planung sicherzustellen.

Der Stellenplanungsausschuss bewirtschaftet die Mittel nach § 11 (2) Finanzsatzung in der Höhe des zur Verfügung stehenden Rahmens.
Er berichtet dem Stadtkirchenvorstand in regelmäßigen Abständen über die Inanspruchnahme.

Vorsitzender

Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes
Hanns-Lilje-Platz 3
30159 Hannover
Tel.: 0511 301 866-10
Fax: 0511 301 866-15