Haushalts- und Finanzausschuss

(1) Der Haushalts- und Finanzausschuss besteht aus folgenden drei Mitgliedern:

a) dem/der Vorsitzenden
b) einem/einer stellv. Vorsitzenden
c) einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Stadtkirchenvorstandes.

(2) Der Haushalts- und Finanzausschuss erstellt die Finanzplanung und stellt die Haushalts- und Wirtschaftspläne auf. Er erarbeitet Grundsätze für das Controlling und ist zuständig für die regelmäßige Haushaltsüberwachung. Er ist ermächtigt, im Rahmen des Haushaltsplanes und der zweckgebunden bereitgestellten Mittel für den Stadtkirchenvorstand Beschlüsse in folgenden Angelegenheiten zu fassen:
a) Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen, soweit veranschlagte Verstärkungsmittel von über 5.000 € in Anspruch genommen werden müssen.
b) Vorfinanzierung von Bauvorhaben der Kirchengemeinden auf Empfehlung des Gebäudemanagementausschusses im Rahmen der Kassenliquidität der Stadtkirchenkasse auf Empfehlung des Gebäudemanagementausschusses.
c) Beschlussempfehlung über die Finanzsatzung
d) Beschlussempfehlung über Rahmenverträge mit wesentlicher finanzieller Auswirkung
e) Freigabe von Grundstücksverkaufserlösen nach Anhörung des Gebäudemanagementausschusses.

Vorsitzende

Meike Riedel
Fichtestraße 2
30625 Hannover
Tel.: 0511 555288