Aufgaben

Die Aufgaben eines Kirchenkreisamtes sind in § 67 der Kirchenkreisordnung (KKO) der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers beschrieben. Es hat insbesondere

  1. den Kirchenkreistag, den Kirchenkreisvorstand und die Kirchenvorstände in der Vorbereitung und Ausführung ihrer Beschlüsse und bei der Führung der täglichen Geschäfte zu unterstützen,
  2. die Geld- und Vermögensverwaltung für die Kirchengemeinden in deren Auftrag sowie für den Kirchenkreis, seine Organe, Werke und Einrichtungen durchzuführen,
  3. Bürohilfe im Kirchenkreis nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu leisten.

Weitere Aufgaben können einem Kirchenkreisamt vom Vorstand des Kirchenkreises übertragen werden.

Ein detailliertes Aufgabenverzeichnis für die Stadtkirchenkanzlei befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt.