
Nach Art. 140 des Grundgesetzes hat die Kirche das Recht, ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbstständig zu ordnen und zu verwalten. Dies schließt das Recht ein, eigene rechtliche Regelungen in Gestalt von Gesetzen und Verordnungen zu erlassen.
Die für die Arbeit in den Gemeinden und Einrichtungen wichtigsten Regelungen sind
- die Verfassung der Landeskirche
- die Kirchengemeindeordnung (KGO)
- die Kirchenkreisordnung (KKO) und
- das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG)
Eine vollständige Rechte-Sammlung der ev.-luth. Landeskirche Hannovers finden Sie unter www.kirchenrecht-evlka.de
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen werden im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Die Ausgaben seit 2008 sind als pdf-Dateien hier online abrufbar.
Den Aufbau der Ebenen der Landeskirche Hannovers sehen Sie im Folgenden schematisch dargestellt. Durch Klick auf ein Organ oder ein Amt erhalten Sie unten weitere Informationen sowie Links zu den rechtlichen Grundlagen.