Kirchliche Amtshandlungen müssen an staatliche Stellen gemeldet werden sofern sie Auswirkungen auf den Konfessions-Status einer Person haben, also Taufen sowie Kirchenein- und -übertritte. Diese Status-Änderungen melden wir an das Ordnungsamt und überprüfen routinemäßig, ob die Eintragung in der Meldewesen-Software Mewis NT stattgefunden hat.
Regelmäßig erstellen wir zudem Statistiken über die Entwicklung der Gemeindemitgliederzahlen im Evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverband Hannover und in den einzelnen Kirchengemeinden.
Mit der Wiedereintrittsstelle »Kirche im Blick« an der Marktkirche arbeiten wir eng zusammen.